Krankenversicherung: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag liegt in 2016 bei 1,1 % - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
1151
post-template-default,single,single-post,postid-1151,single-format-standard,bridge-core-3.1.0,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-29.9,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.1,vc_responsive

Krankenversicherung: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag liegt in 2016 bei 1,1 %

Krankenversicherung: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag liegt in 2016 bei 1,1 %

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2016 beträgt 1,1 %. Er ist damit um 0,2 Prozentpunkte höher als im vergangenen Jahr.

 

Hintergrund: Der allgemeine Krankenkassenbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, beträgt derzeit 14,6 %. Den individuellen Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer alleine tragen müssen, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Er richtet sich u.a. danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und inwieweit die Krankenkassen ihre Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzen.

 

Beachten Sie: Eine Krankenkasse muss ihre Mitglieder informieren, wenn sie ihren Zusatzbeitrag erhöht. Übersteigt der individuelle den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 %, ist zusätzlich auf die Wechselmöglichkeit in eine günstigere Krankenkasse hinzuweisen.

 

Quelle | BMG, Mitteilung vom 29.12.2015 „Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz für 2016 bei 1,1 Prozent“