Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung nur bei Zustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
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Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung nur bei Zustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche

Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung nur bei Zustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche

Postdienstleistungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Die Umsatzsteuerfreiheit für Universaldienstleistungen verlangt eine Postzustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche. Stellt ein Unternehmer nur an fünf Arbeitstagen pro Woche Post zu, erbringt er keine Universaldienstleistungen und hat keinen Anspruch gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern auf Erteilung der für die Steuerbefreiung erforderlichen Bescheinigung.

 

Quelle | BFH-Urteil vom 2.3.2016, Az. V R 20/15, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 186128