Steuerliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
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Steuerliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte

Steuerliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte

Das Bundesfinanzministerium hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausführlich Stellung bezogen. Im Vergleich zu dem Schreiben aus dem Jahr 1998 ergibt sich eine Änderung u.a. beim entgeltlich bestellten Nießbrauch.

Entgeltlich bestellter Nießbrauch

Bei Nutzung durch Vermietung sind Einmalzahlungen für die Einräumung des Nießbrauchs als Werbungskosten im Zeitpunkt der Zahlung abzuziehen, sofern die Vorauszahlung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren geleistet wird. Bei Vorausleistung für ein mehr als fünf Jahre geltendes Nießbrauchrecht ist die Vorauszahlung gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen, für den sie geleistet wird.

Leistet der Nießbraucher als Gegenleistung für die Einräumung des Nießbrauchs ausschließlich gleichmäßige laufende Zahlungen, sind die laufend gezahlten Beträge für das Kalenderjahr als Werbungskosten abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

Hinweis: Das neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums gilt grundsätzlich in allen noch offenen Fällen. Die zuvor dargestellten Grundsätze zu den Vorausleistungen sind erstmals auf Vorausleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2003 geleistet wurden (BMF-Schreiben vom 30.9.2013, Az. IV C 1 – S 2253/07/10004).