Nachrüstung von Rußpartikelfiltern: Förderanträge sind ab Februar 2015 zu stellen - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
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Nachrüstung von Rußpartikelfiltern: Förderanträge sind ab Februar 2015 zu stellen

Nachrüstung von Rußpartikelfiltern: Förderanträge sind ab Februar 2015 zu stellen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Jahr 2015 erneut die Nachrüstung von älteren Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Der Förderbetrag liegt bei
260 EUR.
Anträge können ab 1.2.2015 gestellt werden. 

Es gilt die Maxime: Erst nachrüsten, dann den Antrag stellen, wobei der Partikelfilter zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.12.2015 eingebaut werden muss.

Das Fördervolumen beträgt 30 Mio. EUR, sodass rund 115.000 Umrüstungen gefördert werden können. Das heißt, wer zu lange wartet, geht vermutlich leer aus.

Hinweis | Alle wichtigen Informationen nebst Online-Antragsformular erhalten Sie unter www.bafa.de, Rubriken „Weitere Aufgaben” und „Partikelminderungssysteme”.

Quelle | BAFA, Meldung vom 29.1.2015 „Jetzt geht’s los! Anträge für Zuschuss zu Rußpartikelfiltern ab
1. Februar 2015 online beim BAFA stellen.“