Profifußballer können Kosten für ein „Sky-Abo“ nicht steuerlich absetzen - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
1011
post-template-default,single,single-post,postid-1011,single-format-standard,bridge-core-3.1.0,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-29.9,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.1,vc_responsive

Profifußballer können Kosten für ein „Sky-Abo“ nicht steuerlich absetzen

Profifußballer können Kosten für ein „Sky-Abo“ nicht steuerlich absetzen

 

Ein Profifußballer kann die Kosten für das Bundesliga- und das Sportpaket des Pay-TV Senders Sky nicht als Werbungskosten absetzen. Das Argument der Spielvorbereitung auf kommende Gegner überzeugte das Finanzgericht Münster nicht.

 

Nach Ansicht des Finanzgerichts ist davon auszugehen, dass der angestellte Zweitligaspieler das „Sky-Abo“ nicht ausschließlich dazu genutzt hat, um sich auf Gegner in der 2. Bundesliga vorzubereiten, sondern auch, um sich andere Spiele aus privatem Interesse anzusehen. Eine Kostenaufteilung kam mangels objektivierbarer Kriterien nicht in Betracht.

 

Quelle | FG Münster, Urteil vom 24.3.2015, Az. 2 K 3027/12 E, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 144304