Vier Schritte zur erstmaligen Anmeldung eines Minijobbers - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
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Vier Schritte zur erstmaligen Anmeldung eines Minijobbers

Vier Schritte zur erstmaligen Anmeldung eines Minijobbers

Jeden Monat stehen vor allem Existenzgründer und andere Arbeitgeber zum ersten Mal vor der Aufgabe, einen Minijobber anzumelden. Die Minijob-Zentrale hat nun eine Anleitung erstellt, in der beschrieben ist, wie Minijobber richtig angemeldet werden – und zwar in vier Schritten.

Alles Wichtige erfahren Sie unter www.iww.de/sl1911.