Kindergeld: Meldung bei Agentur für Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeit - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
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Kindergeld: Meldung bei Agentur für Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeit

Kindergeld: Meldung bei Agentur für Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeit

Für ein volljähriges Kind können Eltern u. a. dann Kindergeld erhalten, wenn das Kind noch keine 21 Jahre alt ist, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 7.7.2016, Az. III R 19/15, Abruf-Nr. 189659) hat nun klargestellt, dass die Meldung auch dann erforderlich ist, wenn das Kind arbeitsunfähig erkrankt ist.