Aufwendungen für „normale“ Schuhe sind keine Werbungskosten
Eine Schuhverkäuferin kann ihre Schuhe selbst dann nicht als Werbungskosten absetzen, wenn sie verpflichtet ist, während der Arbeit Schuhe ihres Arbeitgebers zu tragen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn...