Nachzahlungszinsen: Höhe nicht zu beanstanden - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
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Nachzahlungszinsen: Höhe nicht zu beanstanden

Nachzahlungszinsen: Höhe nicht zu beanstanden

Der Bundesfinanzhof hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß.

 

Hintergrund: Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.

Die Zinssätze für kurz- und langfristige Einlagen und Kredite lagen in 2013 in einer Bandbreite von 0,15 % bis 14,70 % (Datenbasis: Deutsche Bundesbank). Obwohl der Leitzins der Europäischen Zentralbank bereits seit 2011 auf unter 1 % gefallen war, konnte somit nicht davon ausgegangen werden, dass der gesetzliche Zinssatz die Bandbreite realitätsnaher Referenzwerte verlassen hat.

 

Quelle | BFH-Urteil vom 9.11.2017, Az. III R 10/16, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 199918; PM BFH Nr. 11 vom 27.2.2018