Andreas Sarkadi, Autor auf Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte - Seite 70 von 75
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Author: Andreas Sarkadi

Bei der Vermietung von Ferienwohnungen ist die Einkünfteerzielungsabsicht selbst dann anhand einer Überschussprognose zu prüfen, wenn sich der Eigentümer lediglich eine Zeit der Selbstnutzung in der Nebensaison mit schwacher Nachfrage vorbehalten hat. Dies hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden.   Grundsätzlich ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit...

Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Medikamente für die Hausapotheke (wie z.B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) ohne ärztliche Verordnung nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Im Streitfall berücksichtigte das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung nur die Aufwendungen, für die eine ärztliche...

Eine erstmalige Berufsausbildung setzt keine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. Mit dieser aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten erleichtert.   Der entschiedene Fall   In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um eine Steuerpflichtige, die im Anschluss an ihre Ausbildung zur Flugbegleiterin eine Pilotenausbildung absolvierte...

Eine an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindung gezahlte Vergütung stellt weder eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit noch eine Entschädigung dar. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.   Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung ein „Aluminium Silicon Tape“ zur Verbesserung der Fensterproduktion entwickelt, für...

Die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt bei einer doppelten Haushaltsführung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine Kosten hatte. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden. Zum Hintergrund   Bei einer doppelten Haushaltsführung können Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort...

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, liegt ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Wird dieser Vorteil nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung ermittelt, kommt es nach der neuen, verschärfenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch tatsächlich privat...