Private Pkw-Nutzung: Erschütterung des Anscheinsbeweises ist nicht einfach
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins. Ein solcher Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden. Ein im Privatvermögen vorhandener Pkw reicht dafür allerdings nicht, wenn dieser nicht zur...