Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Finanzverwaltung gewährt Übergangsregelungen
In 2016 hat der Bundesfinanzhof den Begriff „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ zulasten der Steuerpflichtigen näher definiert und sich für eine typisierende Betrachtungsweise ausgesprochen. Das Bundesfinanzministerium wendet die Rechtsprechung an, hat aber für zwei Fälle eine zeitliche Übergangsregelung bzw. ein Wahlrecht eingeräumt. Hintergrund: Für steuerliche Zwecke werden Aufwendungen in Herstellungskosten...