Aktuelles - Steuerberater Thomas Senn - München
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Allgemein

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leerstandszeiten im Rahmen einer Untervermietung (im vorliegenden Streitfall: 4-Zimmer einer 6-Zimmer-Wohnung) nicht zwingend der Eigennutzung zuzurechnen sind und ein Werbungskostenabzug in dieser Zeit somit grundsätzlich möglich ist. Im Streitfall gehörte dem Steuerpflichtigen eine sechs Wohnräume umfassende Wohnung. Zwei Zimmer nutzte er...

Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. So lautet der Tenor einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf, gegen die bereits die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist. In dem Streitfall erkannte das Finanzamt die Gerichts- und Anwaltskosten...

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein...