Freiwillige Lohnzahlungen: Steuerzahlerfreundliche Verwaltungssichtweise
Einige Gehaltsbestandteile sind steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Zu diesem Tatbestandsmerkmal hat der Bundesfinanzhof in 2012 eine recht restriktive Auffassung vertreten, die das Bundesfinanzministerium aber – erfreulicherweise – nicht übernimmt. Zum Hintergrund Um einige begünstigende Vorschriften des Einkommensteuergesetzes...