Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust steuerlich zu berücksichtigen
Entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis führt der endgültige Ausfall einer privaten verzinslichen Darlehensforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Sachverhalt: Im Streitfall gewährte ein Steuerpflichtiger einem Dritten in 2010 ein mit 5 % zu verzinsendes Darlehen. Seit August 2011...