Arbeitszimmer: Voller Werbungskostenabzug bei anderem Arbeitsplatz
Arbeitnehmern, die einen oder zwei Tage in der Firma arbeiten und den Rest der Woche am Heimarbeitsplatz, winkt für ihr häusliches Arbeitszimmer der volle Werbungskostenabzug. Das gilt nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Münster selbst dann, wenn der Arbeitsplatz in der Firma fünf Tage lang hätte genutzt...
14 Juni, 2013