Kein Betriebsausgabenabzug für vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Pkw, den er nicht nur für Privatfahrten, sondern auch im Rahmen einer selbstständigen Arbeit nutzt, können keine fiktiven Betriebsausgaben abgezogen werden. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Sachverhalt Ein Unternehmensberater erzielte Arbeitslohn und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sein Arbeitgeber stellte...