Pendlerpauschale: Zur offensichtlich verkehrsgünstigeren Umwegstrecke
Für die Entscheidung, ob eine Umwegstrecke zur Arbeit offensichtlich verkehrsgünstiger und bei der Entfernungspauschale zu berücksichtigen ist, muss nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf die konkreten Verhältnisse im Einzelfall abgestellt werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist eine längere Fahrstrecke nicht offensichtlich verkehrsgünstiger,...