Neue Aufmerksamkeitsgrenze von 60 EUR
Das Bundeskabinett hat die Lohnsteuerrichtlinien 2015 beschlossen. Mit der notwendigen Zustimmung des Bundesrates ist in Kürze zu rechnen. Hierdurch werden die bisherigen Lohnsteuerrichtlinien 2013 grundsätzlich mit Wirkung ab 2015 ersetzt. Infolgedessen wird auch die an verschiedenen Richtlinienstellen genannte 40 EUR-Grenze auf 60 EUR angehoben. Hiervon...