Freiberufler und Gewerbetreibende Archives - Seite 5 von 6 - Senn und Partner - Steuerberater München Zentrum Mitte
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Freiberufler und Gewerbetreibende

Durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses kann ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung wirksam widerrufen werden. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen liegt hierin kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart, wenn dadurch lediglich die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlung fortgeführt wird.   Diesem Widerruf...

Der Bundesfinanzhof hat erneut entschieden, dass bei der steuerlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist. Sachverhalt Im Urteilsfall erwarb ein Sohn von seinem Vater umfangreiches Bäckerei-Inventar. In Höhe...

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) sind einige Neuerungen hinsichtlich der Rechnungsausstellung in Kraft getreten. Diese gelten erstmalig für Umsätze, die nach dem 29.6.2013 ausgeführt werden. Zu den Neuregelungen hat das Bundesfinanzministerium nun umfangreich Stellung bezogen und einige Vereinfachungen verfügt. Darüber hinaus wird es nicht beanstandet, wenn...

Insbesondere bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen schauen die Betriebsprüfer ganz genau hin, ob diese steuerlich anzuerkennen sind. Der Bundesfinanzhof hat nun die Maßstäbe präzisiert, die für den steuermindernden Abzug von Betriebsausgaben für die Vergütung von Arbeitsleistungen naher Angehöriger gelten. Der Streitfall Ein Einzelunternehmer betrieb eine stetig...

Der Firmenname „23 GmbH“ ist unzulässig und kann nicht im Handelsregister eingetragen werden. So lautet ein Beschluss des Kammergerichts Berlin.   Das Kammergericht bekräftigte damit die Auffassung des Registergerichts, dass die Firma nicht den gesetzlichen Erfordernissen hinsichtlich Kennzeichnung und Unterscheidungskraft genügt und nicht die erforderliche deutliche Unterscheidbarkeit...

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Im Zuge der Gewinnermittlung erfolgt also eine Gegenüberstellung von erhaltenen Betriebseinnahmen (Zuflussprinzip) und geleisteten Betriebsausgaben (Abflussprinzip). Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt der Abfluss bereits mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg und nicht erst im Zeitpunkt der Kontobelastung. Dies...