Leasing: Minderwertausgleich unterliegt nicht der Umsatzsteuer
Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf vereinbarungsgemäß einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt die Zahlung nicht der Umsatzsteuer. Mit dieser Entscheidung folgt der Bundesfinanzhof der Zivilrechtsprechung und widerspricht der Sichtweise der Finanzverwaltung. Fehlender Leistungsaustausch Nach Meinung des...