Wohnungseigentümergemeinschaften müssen keine Insolvenzgeldumlage zahlen
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts sind Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet, die Insolvenzgeldumlage zu zahlen. Es besteht keine Umlagepflicht, da hier bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Insolvenz ausgeschlossen ist. Zum Prozedere hinsichtlich der Erstattung oder Verrechnung bereits gezahlter Insolvenzgeldumlagebeiträge weist die Minijob-Zentrale auf Folgendes hin: Die für die Vergangenheit...