Untervermietung von Räumen: Werbungskosten auch für Leerstandszeiten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leerstandszeiten im Rahmen einer Untervermietung (im vorliegenden Streitfall: 4-Zimmer einer 6-Zimmer-Wohnung) nicht zwingend der Eigennutzung zuzurechnen sind und ein Werbungskostenabzug in dieser Zeit somit grundsätzlich möglich ist. Im Streitfall gehörte dem Steuerpflichtigen eine sechs Wohnräume umfassende Wohnung. Zwei Zimmer nutzte er...
14 Juni, 2013