Aktuelles - Steuerberater Thomas Senn - München
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Allgemein

Zahlungen bei der Rückabwicklung von Immobilienfonds mit Schrottimmobilien können in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen sein. Diese Beurteilung des Bundesfinanzhofs ist für zahlreiche Anleger von Bedeutung, die sich an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt und in der Folge von Schadenersatzprozessen wegen Prospekthaftung von...

Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (300 EUR monatlich) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers. Diese ungünstige Ansicht vertritt der Bundesfinanzhof. Hintergrund: Unterhaltsleistungen sind im Veranlagungszeitraum 2017 bis zu 8.820 EUR als außergewöhnliche Belastungen abziehbar....

Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu entscheiden. Das vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Merkblatt zur optimalen Steuerklassenwahl für...

Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht zwingend unter das gesetzliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz. Hintergrund: Das Abzugsverbot erfasst neben den im Gesetz ausdrücklich genannten Aufwendungen für...

Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht erbschaftsteuerfrei, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern einem nahen Angehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlässt, so der Bundesfinanzhof. Hintergrund: Die vom Erblasser zuvor selbst genutzte Wohnimmobilie kann erbschaftsteuerfrei vererbt werden, wenn das...

Der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag wurden geringfügig erhöht. Die folgende Aufstellung zeigt, welche Beträge in 2017 und 2018 gelten. Der Grundfreibetrag (bis zu dieser Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden) wurde für 2017 um 168 EUR auf 8.820 EUR erhöht. In 2018...