Veräußerung eines Liebhabereibetriebs kann teuer werden
Wird ein Betrieb nach der steuerlichen Berücksichtigung von Anlaufverlusten als Liebhabereibetrieb deklariert und werden stille Reserven festgeschrieben, sollten diese nicht aus den Augen verloren werden. Denn bei einer späteren Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs führen die stillen Reserven zu einer Steuermehrbelastung. Diese Handhabung hat der...