Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug bei Barzahlung
Auch Aufwendungen für Au-pair-Betreuer sind grundsätzlich als Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln aber nur dann, wenn die Geldleistungen unbar und zudem auf ein Konto des Au-pairs gezahlt worden sind. Da das Finanzamt die Barzahlungen an das Au-pair-Mädchen nicht berücksichtigte, legte...