Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Wegen der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteuer – z.B. bei ausländischen Einkünften und bei der Gewerbesteuer – wird der Solidaritätszuschlag bei gleichgelagerten Sachverhalten in unterschiedlicher Höhe festgesetzt. Weil ein sachlicher Rechtfertigungsgrund fehlt, verstoßen die Regelungen des Solidaritätszuschlaggesetzes (SolzG) nach einem Vorlagebeschluss des Finanzgerichts...