Verbilligte Vermietung: Zur Überschussprognose für Altfälle
Die ab 2012 geltende Neuregelung bei einer verbilligten Vermietung lässt die Notwendigkeit einer Überschussprognose zur Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht für die Vorjahre nicht entfallen, so das Finanzgericht Hamburg. Zum Hintergrund Rechtslage bis 2011: Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 56 % der...