Angehörigenverträge: Fremdvergleich muss anlassbezogen erfolgen
Der Bundesfinanzhof hat erneut entschieden, dass bei der steuerlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist. Sachverhalt Im Urteilsfall erwarb ein Sohn von seinem Vater umfangreiches Bäckerei-Inventar. In Höhe...