Private Pkw-Nutzung: Ein-Prozent-Regelung für jeden Firmenwagen
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berechnen. Auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse kommt es nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht an. Werden dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zwei Pkw zur privaten Nutzung...